Am 01.03.2017 stand eine Erhöhung der Tariflöhne des iGZ-DGB-Tarifvertragswerks an. Der neue Mindestlohn beträgt nach dem Mindestlohn-Tarifvertrag in Westdeutschland 9,23 Euro und in Ostdeutschland 8,91 Euro. Es folgen weitere Erhöhungen. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.
Nun hat das Bundeskabinett eine Rechtsverordnung gebilligt, mit der der Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit erhalten auch nicht tarifgebundene Leiharbeitnehmer einen höheren Mindestlohn.
Die neuen Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer im Überblick:
Stufe 1 (01.03.2017)
- 2,5 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,23 Euro bis 20,50 Euro)
- 4,82 Prozent im Osten für die Entgeltgruppe 1 (Stundenlohn von 8,91 Euro)
- 4,00 Prozent im Osten für Entgeltgruppen 2 – 9 (Stundenlohn von 9,01 Euro bis 18,75 Euro)
Stufe 2 zum (01.04.2018)
- 2,8 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,49 Euro bis 21,07 Euro)
- 4,00 Prozent im Osten für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,27 Euro bis 19,50 Euro)
Stufe 3 (01.04.2019)
- 3,20 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 1 / 2 (Stundenlohn von 9,79 Euro bzw. 10,45 Euro)
- 3,00 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 3 – 9 (Stundenlohn von 12,19 Euro bis 21,71 Euro)
- 3,50 Prozent im Osten für die Entgeltgruppen 3 – 9 (Stundenlohn von 11,33 Euro bis 20,18 Euro)
Stufe 4 (01.10.2019)
- 17 Cent pro Stunde für die Entgeltgruppen 1 und 2 bundesweit
Außerdem enthält die neue Tabelle zwei Anpassungsstufen zur Anpassung der Entgelte an den gesetzlichen Mindestlohn
Anpassungsstufe zum 01.01.2017
- Anpassung der Entgeltgruppe 1 im Osten von 8,50 Euro auf 8,84 Euro (neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2017).
- Anpassung der Entgeltgruppe 2 im Osten von 8,66 Euro auf 8,89 Euro.
Anpassungsstufe zum 01.01.2019
- Erhöhung der Entgeltgruppe 1 im Osten um 2,4 Prozent auf 9,49 Euro.
Erhöhung der Entgeltgruppe 2 im Osten um 3,9 Prozent auf 9,73 Euro.