In Deutschland gilt seit dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es eine Reihe von sog. Branchen-Mindestlöhne. Diese Mindestlöhne sind als unterste Lohn- und Gehaltsgruppe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Tarifpartner) in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden und liegen vielfach über 8,50 Euro. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind längstens bis zum 31.12.2016 erlaubt. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn – zum Beispiel für Minderjährige und Langzeitarbeitslose – gelten für diese Branchen-Mindestlöhne nicht.
Soweit die von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhne für einzelne Branchen über eine Verordnung auf die gesamte Branche erstreckt werden, sind die Mindestlöhne dann für alle Arbeitgeber in der jeweiligen Branche bindend. In derzeit 18 Branchen gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Folgende Branchen sind erfasst:
- Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (180.000 Beschäftigte)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitarbeit)
- Aus- und Weiterbildung (20.000 Beschäftigte)
- Baugewerbe (530.000 Beschäftigte)
- Dachdeckerhandwerk (63.000 Beschäftigte)
- Elektrohandwerk (Montage)
- Fleischwirtschaft (58.000 Beschäftigte)
- Friseurhandwerk (190.000 Beschäftigte)
- Gebäudereinigung (920.000 Beschäftigte)
- Geld- und Wertdienste (11.000 Beschäftigte)
- Gerüstbauhandwerk (21.000 Beschäftigte)
- Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau (21.000 Beschäftigte)
- Maler- und Lackiererhandwerk (140.000 Beschäftigte)
- Pflegebranche (780.000 Beschäftigte)
- Schornsteinfeger
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (11.000 Beschäftigte)
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
Zum 01.01.2016 sind die Mindestlöhne in vielen Branchen gestiegen. Zudem sind mit Beginn des Jahres 2016 neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft getreten.
Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker im Überblick:
- Persönlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt erstmals auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 12,05 Euro
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 12,25 Euro
- Laufzeit: zwei Jahre
Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche im Überblick:
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 14 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost)
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 14,60 Euro (bundesweit)
- Jährlicher Urlaubsanspruch: mindestens 29 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche
- Laufzeit: zwei Jahre