Leistungen im Arbeitsrecht
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Mehr zu Robert RunkelAktuelle Urteile und Gesetze
Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie in unserem Bereich Aktuelles.
AktuellesSie haben eine Kündigung erhalten? Reagieren Sie sofort!
Aber auch wenn die Emotionen jetzt hochschlagen und sich berufliche und finanzielle Ängste einstellen, ist es nun wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Der einzige Weg, wirksam gegen eine Kündigung vorzugehen, ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Hierfür bleiben allerdings nur drei Wochen Zeit. Wer diese Frist verpasst oder nicht klagt, akzeptiert die Kündigung und kann sich grundsätzlich auch später nicht mehr gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der schriftlichen Kündigung. Als Arbeitnehmer kann man die Kündigungsschutzklage bei dem am Arbeitsort zuständigen Arbeitsgericht erheben. Es empfiehlt sich bereits in diesem Stadium einen Anwalt einzuschalten, um die Erfolgsaussichten einer solchen Kündigungsschutzklage genau einschätzen zu können.
Sollten Sie Fragen zum Kündigungsschutz haben oder eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen, stehe ich Ihnen als kompetente Unterstützung zur Seite. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: [Kontakt]

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Arbeitsrecht aktuell – März/April 2020
